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Bereitschaftsdienst

Im Bezirk des Landgerichts Mosbach wurde ein gerichtsübergreifenden Bereitschaftsdienst nach der Fassung von § 22 c GVG eingerichtet.

Bei dem Amtsgericht Mosbach besteht an dienstfreien Tagen und der sonst dienstfreien Zeit zur Erledigung unaufschiebbarer Dienstgeschäfte ein Bereitschaftsdienst.

Das Amtsgericht Mosbach nimmt den Bereitschaftsdienst auch für die Amtsgerichte Adelsheim, Buchen, Tauberbischofsheim und Wertheim wahr.

Der Bereitschaftsdienst wird als Rufbereitschaft für die Dauer einer Woche jeweils von Freitag um 14.00 Uhr bis zum folgenden Freitag um 7.30 Uhr geleistet. Keine Rufbereitschaft besteht an Arbeitstagen, und zwar montags bis donnerstags zwischen 7.30 Uhr und 16.00 Uhr sowie freitags zwischen 7.30 Uhr und 14.00 Uhr.

Für jede Bereitschaftsdienstzeit wird ein Richter eingeteilt.

 

In dringenden Fällen außerhalb der Dienstzeiten wenden Sie sich daher bitte an den Bereitschaftsdienst beim Amtsgericht Mosbach.


 

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