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Notariatsreform zum 01.01.2018

Zum 01.01.2018 wurden alle staatlichen Notariate in Baden-Württemberg aufgelöst. Im Bezirk des Landgerichts Mosbach betraf dies die Notariate Adelsheim, Aglasterhausen, Boxberg, Buchen, Mosbach, Tauberbischofsheim, Walldürn und Wertheim. Die genannten Notariate hatten seither Beurkundungen vorgenommen und waren als Nachlassgerichte tätig. Ab 01.01.2018 bestehen folgende Zuständigkeiten:

 

Notarielle Beurkundungsgeschäfte

Ab 2018 wurden notarielle Beurkundungsgeschäfte ausschließlich von freiberuflich tätigen Notarinnen und Notaren wahrgenommen. Im Bezirk des Landgerichts Mosbach wurden ab 01. Januar 2018 sechs freie Notarinnen und Notare bestellt sein an den Standorten Buchen, Mosbach, Tauberbischofsheim und Wertheim. Es handelt sich bei den freiberuflichen Notaren durchweg um Personen, die jetzt schon als staatliche Notare im Landgerichtsbezirk Mosbach tätig waren, die zum Teil aber neue Räumlichkeiten bezogen. Auf die Höhe der Notarkosten hatte die Notariatsreform keine Auswirkungen.

 
Der Vollzug von Beurkundungen, die bis zum 31.12.2017 bei staatlichen Notariaten durchgeführt wurden, erfolgte ab 01.01.2018 entweder durch den bisherigen Notar, oder durch einen Notariatsabwickler. Auf der vom Justizministerium Baden-Württemberg eingerichteten Internetseite www.notariatsreform.de ist eine Suchfunktion eingerichtet, über die ermittelt werden kann, welcher Notar bzw. Notariatsabwickler für die Bearbeitung eines bereits begonnenen Beurkundungsvorgangs ab dem 01.01.2018 zuständig ist.

 
Die Verwahrung von Urkunden, die im Notariat gefertigt wurden und bereits abgeschlossen sind, erfolgt bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk das ehemalige Notariat belegen ist, teilweise aber auch bei dem bisherigen Notar oder einem Notariatsabwickler. Die Verwahrstelle kann über die Verwahrstellenauskunft der Bundesnotarkammer unter www.notar.de (Menüpunkt Urkundensuche) ermittelt werden.

 
Nachlassangelegenheiten
  
Für Nachlassangelegenheiten sind ab 01. Januar 2018 wie im übrigen Bundesgebiet Amtsgerichte zuständig. Im Bezirk des Landgerichts Mosbach sind die Nachlasssachen den Amtsgerichten Mosbach (für die Amtsgerichtsbezirke Adelsheim, Buchen und Mosbach) und Tauberbischofsheim (für die Amtsgerichtsbezirke Tauberbischofsheim und Wertheim) zugewiesen. Dort findet künftig auch die besondere amtliche Verwahrung von Testamenten und anderen erbfolgerelevanten Urkunden statt.

 
Hintergrundinformation


Die Notariate in Baden-Württemberg wiesen eine historisch gewachsene Struktur auf, die es so in Deutschland und Europa nirgendwo mehr gab. Zudem waren auch die Strukturen in den Landesteilen Baden und Württemberg völlig unterschiedlich. Im badischen Landesteile gab es sogenannte Richternotare, die Volljuristen im Landesdienst waren. Im württembergischen Landesteil waren sogenannte Bezirksnotare tätig. Zusätzlich gab es einige freie Notarinnen und Notare. Im Rahmen der Notariatsreform werden alle notariellen Aufgaben in Baden-Württemberg - wie im übrigen Bundesgebiet - auf selbständige Notare übertragen.

 


Weitere Informationen können unter www.notariatsreform.de abgerufen werden.

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