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Elektronische Führung und Neuordnung des Vereinsregisters
Konzentration des Vereinsregisters zum Amtsgericht Mannheim und Umstellung auf den elektronischen Registerbetrieb ab 01.03.2015.
Die Landesregierung hat im September 2012 die „Konzentration und elektronische Führung des Vereinsregisters“ beschlossen. Diese Entscheidung beinhaltet den Auftrag an die Justiz, eine zukunftsorientierte Registerführung in Vereinssachen einzuführen. Im Zuge der Neuordnung der Vereinsregister werden die bisherigen Vereinsregisterstandorte auf vier Amtsgerichte konzentriert. Das Amtsgericht Mannheim, neben den Amtsgerichten Freiburg sowie Stuttgart und Ulm eines der vier zentralen Registergerichte, wird für den Landgerichtsbezirk Mosbach zuständig sein. Die Eingliederung der bisherigen Vereinsregsister wird schrittweise durchgeführt.
Zum 01.03.2015 wurde das Vereinsregister des Amtsgerichts Tauberbischofsheim zum Amtsgericht Mannheim konzentriert. Ab diesem Zeitpunkt ist ausschließlich das Amtsgericht Mannheim für die Führung des Vereinsregisters zuständig.
Gleichzeitig wird die elektronische Registerführung eingeführt. Die Umschreibung des Vereinsregisters begann am 01.03.2015. In dieser Umstellungsphase kann für die Dauer von etwa 3 - 4 Wochen keine Einsicht in das Vereinsregister genommen und keine Registerabschrift erteilt werden. Auch Eintragungen können in dieser Zeit nicht vorgenommen werden. Die Arbeiten können erst danach beim aufnehmenden Gericht wieder aufgenommen werden.
Wir bitten um Verständnis, dass während dieser aufwändigen Umschreibung der Auskunftsbetrieb nicht im gewohnten Umfang aufrechterhalten werden kann. Möglicherweise werden sich auch Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung ergeben.
Nach Übernahme des Vereinsregisters durch das Amtsgericht Mannheim muss die bisherige Registernummer ergänzt werden, um eine eindeutige Nummerierung zu erreichen. Das künftige Registerzeichen wird unter Voranstellung einer zweistelligen Kennziffer und Beibehaltung der bisherigen Registernummer sechsstellig fortgeführt, Zwischenräume werden hierbei durch Nullen aufgefüllt. Das Amtsgericht Tauberbischofsheim erhält die Kennziffer 56
Beispiel: Amtsgerichtsbezirk Tauberbischofsheim
Die Registernummern lauten bisher:
VR 1
VR 12
VR 123
VR 1234
Amtsgerichtsbezirk Tauberbischofsheim erhält die Kennziffer 56
Die Registernummern lauten künftig:
VR 560001
VR 560012
VR 560123
VR 561234
Briefbögen, auf denen die Vereinsregisternummer aufgeführt ist, müssten ggfs. entsprechend angepasst werden.
