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Hinweise
zum Schutz vor
dem
Coronavirus
COVID-19
I. Personen,
- die Symptome einer Corona-Erkrankung (Covid-19) zeigen
- oder die sonst nach der Corona-Verordnung Absonderung des Landes Baden-Württemberg oder nach der Corona-Einreiseverordnung des Bundes zur Absonderung verpflichtet sind,
dürfen das Amtsgericht Tauberbischofsheim und das Grundbuchamt Tauberbischofsheim nicht betreten.
II. In den Gebäuden ist grundsätzlich eine - selbst mitzubringende - Atemschutzmaske (Masken der Standards FFP2 oder vergleichbar) zu tragen. Dies gilt nicht für die Verfahrensbeteiligten während einer Gerichtsverhandlung. Abweichende Anordnungen durch den/die jeweilige Vorsitzende für die Verfahrensbeteiligten im Rahmen ihrer sitzungspolizeilichen Befugnisse (§ 176 GVG) bleiben jedoch unberührt. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind ferner
1. Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
2. Personen, die ärztlich bescheinigt auf Grund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung, einer ärztlich bescheinigten chronischen Erkrankung oder einer Behinderung keine Atemschutzmaske oder medizinische Gesichtsmaske tragen können, sowie
3. gehörlose Menschen und Personen, die mit ihnen kommunizieren.
III. Verfahrensbeteiligte sowie Besucherinnen und Besucher sind gehalten, sich vor und nach einem Termin so kurz wie möglich in den Gebäuden aufzuhalten und in den Gerichtssälen die räumlichen Möglichkeiten zur Schaffung ausreichender Abstände durch entsprechende Sitzanordnungen auszuschöpfen.
IV. Zu anderen Personen ist vor und in den Gebäuden ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Die Husten- und Niesregeln (Husten/Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch) sowie eine gute Händehygiene (regelmäßiges Händewaschen mit Seife für mindestens 20 Sekunden) sind einzuhalten. Die zur Verfügung stehenden Desinfektionsmittelspender sind zu nutzen. Bei Zutritt sind die Hände zu desinfizieren.
Es wird dringend gebeten, von persönlichen Vorsprachen - insbesondere bei der Rechtsantragsstelle - auch weiterhin abzusehen. Poststücke sind in den Briefkasten vor dem Gebäude einzuwerfen. Wir bitten um Verständnis, diese Maßnahmen dienen Ihrem Schutz und demjenigen der Gesamtbevölkerung.
Tauberbischofsheim, 04.04.2022 Rogler, Direktor des Amtsgerichts
Wir wollen Ihnen mit diesem Angebot das Amtsgericht Tauberbischofsheim mit
seinen Abteilungen etwas genauer vorstellen und Hilfestellungen (Wegbeschreibung, Anschriften,
Zuständigkeiten, Merkblätter, Vordrucke ) für den Kontakt mit uns und der Justiz im Allgemeinen geben.
Ob Sie sich lediglich über das Amtsgericht informieren oder die für Ihr Anliegen zuständigen Ansprechpartner erfahren
wollen - orientieren Sie sich anhand der Navigationsleiste am linken Rand der Seite oder nutzen sie einfach die Suchfunktion.
Unser Internetangebot verstehen wir als Serviceleistung. Wir sind stets bestrebt, dieses aktuell zu halten und zu erweitern. Ihre Anregungen nehmen wir gerne entgegen.
Amtsgericht Tauberbischofsheim
Schmiederstr. 22
97941 Tauberbischofsheim
Tel.: 09341/9498 - 0
Fax: 09341/9498 - 34
E-Mail: poststelle@agtauberbischofsheim.justiz.bwl.de
Amtsgericht Tauberbischofsheim- Abteilung Grundbuch
Würzburger Str. 17 (ehem. Vermessungsamt)
97941 Tauberbischofsheim
Tel.: 09341/9498 - 70
Fax: 09341/9498 - 777
E-Mail: poststelle@gbatauberbischofsheim.justiz.bwl.de
Wichtiger Hinweis:
Aus technischen und rechtlichen Gründen ist es derzeit noch nicht möglich, beim Amtsgericht per E-Mail Klage zu erheben,
Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Derartige Prozesshandlungen können
nur schriftlich, per Telefax oder zur Niederschrift vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vorgenommen werden.
Schriftstücke in Grundbuchsachen sollten zur Vermeidung von Nachteilen während der Geschäftszeiten nicht in den Briefkasten des Amtsgerichts in der Schmiederstr. 22, oder des Grundbuchamts in der
Würzburger Str. 17 eingeworfen werden, sondern persönlich an der Infothek des Grundbuchamtes abgegeben werden.
- Informationen zum Datenschutz in der Justiz in Strafverfahren
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Nachlassgericht beim Amtsgericht Tauberbischofsheim zum 01.01.2018
Zum 01.01.2018 wurden im Zuge der Notariatsreform die Aufgaben der bisherigen Nachlassgerichte ( ehemaligen
Staatlichen Notariate ) Boxberg, Tauberbischofsheim und Wertheim vom Amtsgericht Tauberbischofsheim
übernommen.
Die Nachlassabteilung des Amtsgerichts befindet sich im Hauptgebäude Schmiederstr. 22 im 2. OG.
Termine werden ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache vergeben. Post und andere schriftliche Mitteilungen können ausschließlich an die Postanschrift
Amtsgericht Tauberbischofsheim
Schmiederstr. 22
97941 Tauberbischofsheim
gesandt werden.
Vielen Dank für Ihr Interesse und Ihren Besuch.
Der Direktor, der Verwaltungsleiter
und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Amtsgerichts Tauberbischofsheim
