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Amtsgericht Tauberbischofsheim- Abteilung Grundbuch

Würzburger Str. 17 (ehem. Vermessungsamt)
97941 Tauberbischofsheim
Tel.: 09341/9498 - 70
Fax: 09341/9498 - 777
E-Mail: poststelle@gbatauberbischofsheim.justiz.bwl.de


Wichtige Hinweise:

Informationen zur Grundsteuerreform finden sie: hier




Aus technischen und rechtlichen Gründen ist es derzeit noch nicht möglich, beim Amtsgericht per E-Mail Klage zu erheben, Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder sonstige Prozesserklärungen abzugeben. Derartige Prozesshandlungen können nur schriftlich, per Telefax oder zur Niederschrift vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vorgenommen werden.

 

Schriftstücke in Grundbuchsachen sollten zur Vermeidung von Nachteilen während der Geschäftszeiten nicht in den Briefkasten des Amtsgerichts in der Schmiederstr. 22, oder des Grundbuchamts in der Würzburger Str. 17 eingeworfen werden, sondern persönlich an der Infothek des Grundbuchamtes abgegeben werden.

 

 

Sie können Grundbuchabschriften direkt bei unserem Grundbuchamt beantragen. 

1. Online:

Link zu den Online-Formularen für natürliche und juristische Personen

2. Schriftlich:

Einen entsprechenden Vordruck zur Beantragung einer Grundbuchabschrift finden Sie hier.

Falls sie einen Antrag auf Grundbuchberichtigung wegen eines Erbfalls benötigen finden Sie diesen hier.

Hinweise für Anträge auf Erteilung einer Grundbuchabschrift

Eine telefonische Antragstellung oder eine Antragstellung per E-Mail ist nicht möglich!

Für die Beantragung einer Grundbuchabschrift sollte genau angegeben werden,welche Art einer Abschrift (beglaubigt oder unbeglaubigt) gewünscht wird.

Für die Erteilung von Grundbuchabschriften werden folgende Gebühren erhoben:

• Für beglaubigte/amtliche Abschriften 20,00 Euro

• Für nicht beglaubigte Abschriften 10,00 Euro.

 

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