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Amtsgericht Tauberbischofsheim
Das Amtsgericht Tauberbischofsheim besteht als selbständige Behörde seit dem 01. September 1857. Zuvor wurde die Rechtspflege durch das Zent- und das Stadtgericht, durch das Vogteiamt, das Justizamt und zuletzt durch das Bezirksamt ausgeübt.
Die sachliche Zuständigkeit der Gerichtsbehörde, wie auch die Größe des Bezirks des Tauberbischofsheimer Gerichts hat sich immer wieder, zum Teil sogar erheblich, geändert.
1. Errichtung des Amtsgerichts
Die Trennung der Rechtspflege von der Verwaltung war bereits seit längerer Zeit ein Anliegen des badischen Landtags und der Regierung gewesen. So lautete § 1 des Gesetzes über die Gerichtsverfassung vom 6.3.1845: „ Die Rechtspflege in der unteren Instanz wird von der Verwaltung im engeren Sinne getrennt und ausschließlich dafür bestellten Gerichten übertragen“. Die organisatorische Verwirklichung ließ allerdings noch bis 1857 auf sich warten.
In diesem Jahr war die Justizabteilung der Bezirksämter für Zivil- und Strafsachen in erster Instanz zuständig. Für Berufung und Revision waren die Hofgerichte und das Oberhofgericht zuständig. Für die Berufung war ein Streitwert von 500 Gulden Voraussetzung. Für unseren Raum war das Schwurgericht Mannheim zuständig.
Durch Verordnung vom 18.07.1857 wurde die Trennung der Rechtspflege von der Verwaltung in der unteren Instanz beschlossen. Artikel 1 lautete wie folgt:
Artikel 1: Die Rechtspflege der Ämter wird mit dem 01. September dieses Jahres selbständigen Amtsgerichten ausgeübt.
Der erste Vorstand und Richter des Amtsgerichts Tauberbischofsheim war Amtsrichter von Litschgi.
2. Weitere wichtige Daten und Entwicklungen.
1862 erfolgten die ersten Eintragungen im Handelsregister
1863 wurde beim Amtsgericht Tauberbischofsheim das Schöffengericht eingerichtet, von seinem Bezirk wurde die Stadt
Külsheim abgetrennt und dem Amtsgericht Wertheim zugeschlagen. Obergericht wurde das Kreis- (später Land-
gericht Mosbach)
1871-1900 vereinheitlichen die Reichsgesetze das deutsche Recht der ordentlichen Gerichtsbarkeit (1871 StGB, 1877
ZPO, KO u. GVG, 1897 ZVG, 1898 FGG u. 1900 BGB)
1872 übernimmt das Amtsgericht Tauberbischofsheim nach Aufhebung des Amtsgerichts Gerlachsheim dessen Bezirk
mit 21 Gemeinden
1872-1876 wird das heutige Amtsgerichtsgebäude erbaut
1900 erhält das Notariat Tauberbischofsheim Amtsräume im Amtsgerichtsgebäude
1930 wird das Notariat Gerlachsheim aufgelöst
1934-1945 wird das Amtsgericht Tauberbischofsheim vom Reichsjustizministerium in Berlin aus verwaltet
1969-75 ändert sich die örtlich und sachliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Tauberbischofsheim wesentlich durch die
Gebiets - und Verwaltungsreform
1974 wird das Amtsgericht Boxberg aufgehoben
1975-76 wird das Amtsgericht renoviert und ausgebaut
1999 Konkurssachen werden auf Grund der Einführung des Insolvenzrechts zentralisiert und dem Amtsgericht Mosbach zugeschlagen
2003 Schließung der Justizvollzugsanstalt Adelsheim - Außenstelle Tauberbischofsheim
2006 April Zentralisierung des Handelsregister, Abgabe der Karteikarten und Akten an das zentrale Registergericht Mannheim
2012 Juli Neuorganisation des baden-württembergischen Grundbuchwesens - Zentralisierung der Grundbuchsachen 2012-2017, Beginn der Eingliederung kommunaler und staatlicher Grundbuchämter auf die Grundbuchabteilung bei dreizehn ausgewählten Amtsgerichten - Standort Tauberbischofsheim zuständig für Grundbücher des Landgerichtsbezirks Mosbach und Amtsgerichtsbezirk Sinsheim
2013-14 Neuverkabelung des Amtsgerichts
2015 März Zentralisierung des Vereinsregister, Abgabe der Karteikarten und Akten an das zentrale Registergericht Mannheim
2015-16 Barrierefreiheit - Einbau eines Aufzugs in das Gebäude des Amtsgerichts